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Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren.
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Aktuell



Dienstleistung



Gutachtenerstattung

Erstellen von Gutachten

  • zu Kausalitätsfragen
  • zu Verletzungsbeurteilungen
  • zur Klärung von Behandlungsvorwürfen
  • zur Rekonstruktion von Tatabläufen
  • zur Fahrtüchtigkeit (Alkohol/Drogen/Medikamente/Erkrankungen)
  • zur Schuldfähigkeit (Alkohol/Drogen/Medikamente/Erkrankungen)
  • nach Begleitstoffanalysen (Nachtrunkbehauptungen)
  • zur Altersbestimmung lebender Personen
  • zu Knochenfunden (bzgl. Geschlecht, Alter, Liegezeit, Verletzungen etc.)
  • zur Rekonstruktion von Verkehrsunfällen

Toxikologie*

Durchführung toxikologischer Untersuchungen von Blut, Urin, Speichel und Haaren (Richtlinien zum Download als PDF) auf Drogen und Medikamente.

Die Untersuchung sonstiger Proben (z. B. Lebensmittel) kann ggf. auf Anfrage erfolgen, hier bedarf es jeweils einer Einzelentscheidung.

Neben Aufträgen von Polizei, Justiz, Ordnungsämtern und Gesundheitsämtern können auch private Nachfragen berücksichtigt werden. Im Rahmen von Privataufträgen werden jedoch ohne vorherige Kenntnis und schriftliche Einwilligung des jeweilig Betroffenen (auch bei Minderjährigkeit) keine Untersuchungen von Körperflüssigkeiten, persönlichen Gegenständen oder anderen Asservaten durchgeführt.

Blutalkoholbestimmungen*

Unser Labor ist die zentrale Untersuchungsstelle für alle von der saarländischen Polizei veranlassten Blutalkoholbestimmungen.

Darüber hinaus führen wir BAK-Bestimmungen im Auftrag von Justiz, Berufsgenossenschaften und Versicherungen durch.

Zusätzlich werden auch Begutachtungen anhand von Begleitstoffen (Nachtrunkbehauptung) durchgeführt.

Leichenschau / Obduktion

Leichenschau

  • Gerichtliche Leichenschauen werden auf Veranlassung von Polizei oder Justiz in besonderen Fällen am Fundort (z. B. bei Tötungsdelikten auch zur Feststellung der Todeszeit) durchgeführt.
  • Eine Leichenschau durch den Rechtsmediziner kann auch dann erfolgen, wenn eine Photodokumentation erforderlich ist, Spuren (DNA) gesichert werden müssen oder ein Zahnstatus erhoben werden muss. Die Leichenschau erfolgt dann in der Regel im Institut.
  • Beratung bei Unklarheiten im Zusammenhang mit der Todesbescheinigung.

Obduktionen*

  • Zur Klärung von Todesart, Todesursache und Identität führen wir im Institut gerichtliche Leichenöffnungen (nach StPO) für Justiz und Polizei durch.
  • Zur Klärung von Kausalitätsfragen (Unfall, Berufserkrankung) können Obduktionen auch durch Versicherungen bzw. Berufsgenossenschaften in Auftrag gegeben werden.

Körperliche Untersuchung lebender Personen

Zur gerichtsverwertbaren Dokumentation von Verletzungen und Asservierung von Spuren werden bei folgenden Tatbeständen körperliche Untersuchungen bei allen Tatbeteiligten durchgeführt.

  • nach Körperverletzung
  • nach Misshandlung von Kindern und älteren Personen
  • nach Missbrauch von Kindern
  • nach Vergewaltigung

Die Untersuchung erfolgt bei schwerverletzten Personen, die sich in stationärer Behandlung befinden im jeweiligen Krankenhaus. Für transportfähige Personen steht im Institut ein entsprechend eingerichteter Untersuchungsraum zur Verfügung. Auftraggeber sind i. d. R. Polizei, Justiz, Behörden, Beratungsstellen und ggf. Privatpersonen (z. B. bei Verdacht auf Misshandlung od. Missbrauch von Kindern, Gewalt in der Ehe, etc.).

Abstammungsanalysen

Unser Labor führt Abstammungsanalysen in folgenden Fällen durch:

  • klassisches Triaden-Gutachen (Mutter - Kind - Putativ-Vater)
  • Defizienz-Fälle
  • Exhumierungsfälle
  • Verwandschaftsuntersuchungen
  • Abstammung von Vermissten

Neben gerichtlich veranlassten Abstammungsanalysen durch den Familienrichter werden im Institut auch private Abstammungsanalysen durchgeführt, jedoch keine sog. "heimlichen Gutachten", d.h. ohne Wissen aller möglichen Beteiligten.

DNA-Analysen

DNA-Analysen (genetischer Fingerabdruck) werden in der Regel auf richterliche Anordnung an anonymisierten Proben durchgeführt. Eine andere Vorgehensweise oder gar private Aufträge sind hier aus Datenschutzgründen gänzlich ausgeschlossen.

Identifizierung von unbekannten Personen im Rahmen von Obduktionen anhand des genetischen Fingerabdruckes, hierfür genügt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft.

Zuordnung von Gewebeproben und histologischen Schnitten.

Klassische Spurenanalysen

  • Untersuchung auch im Rahmen von biologischen Spuren ergänzend zur Tatortarbeit und nach Obduktion
  • Spurenbildrekonstruktion
  • Quantifizierung von Spuren
  • Spurensicherung für molekulargenetische Untersuchung im Rahmen von Verkehrsunfällen
  • Wildhaaranalysen und Analysen anderer Tierspuren

Aufträge zur Sicherung und Auswertung von Spuren werden i. d. R. von Jusitz und Polizei erteilt. In Ausnahmefällen (Wildhaaranalysen) von Versicherungen od. Kfz.-Sachverständigen.

Abrechnungsmodalität

Die Liquidation erfolgt in der Regel nach JVEG. Bei Aufträgen durch Versicherungen, Berufsgenossenschaften und Privatpersonen sehen wir uns nicht an die JVEG gebunden und behalten wir uns vor, nach Aufwand zu liquidieren.

Kontakt für weitere Informationen:
Silke Best

*Manche Untersuchungen, z. B. auf Begleitstoffe, CO-Hb, biologische Erreger und Dopingmittel, werden von qualifizierten Unterauftragnehmern durchgeführt.

Leistungsverzeichnis

 

Liste aller Untersuchungsverfahren im flexiblen Akkreditierungsbereich